Neuer EU-Führerschein
Klasse | Fahrzeugart | Mindestalter | Eingeschlossen | Bemerkungen | Voraussetzung für: |
B | Kraftwagen >3,5tz.G. > 8 Sitzplätze außer Führerplatz |
18 Jahre | L,M | Anhänger <0,75 t z.G. oder Kombination < 3,5t z.G. zul. Gesamtmasse |
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BE | Kombination aus B-Zugfahrzeug und Anhänger > 0,75 t.z.G sofern Zug nicht unter B fällt. |
18 Jahre | - | Bei LKW mit durchgehender Bremsanlage und bestimmten Geländefahrzeugen | |
C | Kraftwagen >3,5t z.G. (ausgenommen Klasse D ) |
18 Jahre | C1 | -Anhänger>0,75t z.G. - unter 21 Jahre keine gewerbl. Güterbeförderung über 7,5 t z.G. (einschl. Anhänger) -befristet gültig |
CE |
CE | Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge | 18 Jahre | BE, C1E sowie DE sofern D vorhanden | - unter 21 Jahren keine gewerbl. Güterbeförderung über 7,5 t z.G.
(einschl. Anhänger) - befristet gültig |
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C1 | Kraftwagen > 3,5t z.G., aber < 7,5t z.G. |
18 Jahre | - | - Anhänger < 0,75 t z.G. - befristet gültig |
C1E |
C1E | Kombination aus C1 - Zugfahrzeug und Anhänger > 0,75t z.G. | 18 Jahre | BE | - Kombination < 12t z.G. ( zulässige Gesamtmasse Anhänger <
Leermasse Zugfahrzeug ) - unter 21 Jahre keine gewerbl. Güterbeförderung über 7,5 t z.G. (einschl. Anhänger ) - befristet gültig |
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D | Omnibus > 8 Sitzplätze (außer Führersitz) | 21 Jahre | D1 | - Anhänger < 0,75t z.G. - befristet gültig |
DE |
DE | Kombination aus D-Zugfahrzeug und Anhänger >0,75t z.G. | 21 Jahre | BE | - befristet gültig | |
D1 | Omnibus > 8 aber < 16 Sitzplätze außer Führersitz |
21 Jahre | - | -Anhänger >0,75 t z.G. -befristet gültig |
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A | Kraftrad auch mit Beiwagen > 50 ccm > 50 km/h |
18 Jahre | A1, M | -zwei Jahre leistungsbeschränkt auf < 25kw/kg (Leistung/ Leermasse) - nach 2 Jahren ausreichender Fahrpraxis ohne Prüfung erweiterbar |
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A1 | Leichtkraftrad < 125 ccm <11 kw |
16 Jahre | M | Höchstgeschwindigkeit 80 km/h für 16-und 17 jährige | |
M | Moped, Mokick < 50 ccm < 50 km/h |
16 Jahre | - | Kein Eintrag bei Prüfung auf Fahrzeugen mit automatischer Kraftübertragung | |
L | Selbstfahrende Arbeits und Zugmaschinen, die für land- und
forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind < 32 km/h |
16 Jahre | - | mit Anhänger bis 25 km/h | |
T | Land oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen > 32km/h aber < 60 km/h auch mit Anhänger |
16 Jahre | M, L | 16 und 17 jährige nur bauartbestimmt bis 40 km/h |
Auf Lebenszeit haben bisher die deutschen Führerscheine gegolten.
Nur die zusätzliche Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist auf drei Jahre befristet
gewesen.
Die jetzige Fahrerlaubnisklasse 3 gilt auch ab 1.1.99 bis zu einem zusätzlichen
Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen weiter.
Will ein Führerscheinbesitzer die "alte Klasse 3 " bis 7,5 Tonnen zulässiges
Gesamtgewicht
plus das 1,5 fache für den Anhänger ( insgesamt größer 12 Tonnen zu. Gesamtgewicht )
weiter benutzen, muss folgendes beachtet werden.
-wird der Fahrerlaubnisbesitzer bis zum 31.12.99
50 Jahre oder ist er schon älter, muß er bis zum 31.12.2000 seine Fahrerlaubnis auf die neue Klasse CE 79 umschreiben lassen. -wird der Fahrerlaubnisbesitzer nach dem 31.12.99 50 Jahre muss er seine Fahrerlaubnisklasse sofort umschreiben lassen. |
Für die jetzige Fahrerlaubnisklasse 2 und einem Alter von 50 Jahren und älter gelten
die gleichen
Daten für die Umschreibung.
Die oben genannten Umschreibungen der Führerscheinklassen auf den neuen EU Führerschein
kann
nur erfolgen, wenn eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung vorliegt.
Diese ärztlichen und augenärztlichen Untersuchungen sind alle 5 Jahre zu wiederholen.
Sollten die Termine versäumt worden sein, kann die Umschreibung noch bis zu zwei Jahren
nachgeholt werden.
alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten
letzte Aktualisierung
21.01.02