Neuer EU-Führerschein

Klasse Fahrzeugart Mindestalter Eingeschlossen Bemerkungen Voraussetzung für:
B Kraftwagen >3,5tz.G.
> 8 Sitzplätze außer
Führerplatz
18 Jahre L,M Anhänger <0,75 t z.G.
oder
Kombination < 3,5t z.G.
zul. Gesamtmasse
 
BE Kombination aus B-Zugfahrzeug und Anhänger > 0,75 t.z.G
sofern Zug nicht unter B fällt.
18 Jahre - Bei LKW mit durchgehender Bremsanlage und bestimmten Geländefahrzeugen  
C Kraftwagen >3,5t z.G.
(ausgenommen Klasse D )
18 Jahre C1 -Anhänger>0,75t z.G.
- unter 21 Jahre keine gewerbl. Güterbeförderung über 7,5 t z.G. (einschl. Anhänger)
-befristet gültig
CE
CE Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge 18 Jahre BE, C1E sowie DE sofern D vorhanden - unter 21 Jahren keine gewerbl. Güterbeförderung über 7,5 t z.G. (einschl. Anhänger)
- befristet gültig
 
C1 Kraftwagen
> 3,5t z.G., aber
< 7,5t z.G.
18 Jahre - - Anhänger < 0,75 t
z.G.
- befristet gültig
C1E
C1E Kombination aus C1 - Zugfahrzeug und Anhänger > 0,75t z.G. 18 Jahre BE - Kombination < 12t z.G. ( zulässige Gesamtmasse Anhänger < Leermasse Zugfahrzeug )
- unter 21 Jahre keine gewerbl. Güterbeförderung über 7,5 t z.G. (einschl. Anhänger )
- befristet gültig
 
D Omnibus > 8 Sitzplätze (außer Führersitz) 21 Jahre D1 - Anhänger < 0,75t z.G.
- befristet gültig
DE
DE Kombination aus D-Zugfahrzeug und Anhänger >0,75t z.G. 21 Jahre BE - befristet gültig  
D1 Omnibus > 8 aber
< 16 Sitzplätze außer Führersitz
21 Jahre - -Anhänger >0,75 t z.G.
-befristet gültig
 
A Kraftrad auch mit Beiwagen
> 50 ccm
> 50 km/h
18 Jahre A1, M -zwei Jahre leistungsbeschränkt auf < 25kw/kg
(Leistung/ Leermasse)
- nach 2 Jahren ausreichender Fahrpraxis ohne Prüfung erweiterbar
 
A1 Leichtkraftrad
< 125 ccm
<11 kw
16 Jahre M Höchstgeschwindigkeit 80 km/h für 16-und 17 jährige  
M Moped, Mokick
< 50 ccm
< 50 km/h
16 Jahre - Kein Eintrag bei Prüfung auf Fahrzeugen mit automatischer Kraftübertragung  
L Selbstfahrende Arbeits und Zugmaschinen, die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind
< 32 km/h
16 Jahre - mit Anhänger bis 25 km/h  
T Land oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
> 32km/h aber
< 60 km/h
auch mit Anhänger
16 Jahre M, L 16 und 17 jährige nur bauartbestimmt bis
40 km/h
 

Auf Lebenszeit haben bisher die deutschen Führerscheine gegolten.
Nur die zusätzliche Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist auf drei Jahre befristet gewesen.

Die jetzige Fahrerlaubnisklasse 3 gilt auch ab 1.1.99 bis zu einem zusätzlichen
Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen weiter.
Will ein Führerscheinbesitzer die "alte Klasse 3 " bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
plus das 1,5 fache für den Anhänger ( insgesamt größer 12 Tonnen zu. Gesamtgewicht )
weiter benutzen, muss folgendes beachtet werden.

-wird der Fahrerlaubnisbesitzer bis zum 31.12.99   50 Jahre oder ist er schon älter,
muß er bis zum 31.12.2000 seine Fahrerlaubnis auf die neue Klasse CE 79 umschreiben lassen.
-wird der Fahrerlaubnisbesitzer nach dem 31.12.99 50 Jahre muss er seine Fahrerlaubnisklasse
sofort umschreiben lassen.

Für die jetzige Fahrerlaubnisklasse 2 und einem Alter von 50 Jahren und älter gelten die gleichen
Daten für die Umschreibung.
Die oben genannten Umschreibungen der Führerscheinklassen auf den neuen EU Führerschein kann
nur erfolgen, wenn eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung vorliegt.
Diese ärztlichen und augenärztlichen Untersuchungen sind alle 5 Jahre zu wiederholen.
Sollten die Termine versäumt worden sein, kann die Umschreibung noch bis zu zwei Jahren
nachgeholt werden.
alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten

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letzte Aktualisierung 21.01.02